Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.